Private Krankenversicherung und Beihilfe
Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen und Beihilfestellen sind in der Regel problemlos möglich. In welchem Ausmaß Ihre private Krankenversicherung die Kosten übernimmt, ist allerdings von ihren individuellen Vertrags- und Versicherungsbedingungen abhängig. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei Ihrer Versicherung, inwieweit diese psychotherapeutische Leistungen erstattet, so dass wir die sich daraus ergebenen Therapiemöglichkeiten gemeinsam besprechen können.

Berufsgenossenschaften
Ist die psychische Problematik in einem beruflichen Zusammenhang ausgelöst worden, können auch die Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen die Kosten für eine Psychotherapie übernehmen. Dies gilt beispielsweise, wenn akute Traumata (z.B. ausgelöst durch Unfälle oder Überfälle) während der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden sind. Wir arbeiten bereits seit mehreren Jahren vertrauensvoll mit Berufsgenossenschaften zusammen.

Gesetzliche Krankenversicherungen
Aufgrund der leider bestehenden Niederlassungsbeschränkungen für Psychologische und ärztliche Psychotherapeuten verfügen wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht über eine vertragliche Regelung zur Abrechnung Ihrer Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Allerdings können in Ausnahmefällen, beispielsweise bei dem dringenden Bedarf einer spezifischen Therapie oder im Falle von langen Wartezeiten auf Therapieplätze (wie es sich in der Realität oft gestaltet), Therapien auch im Kostenerstattungsverfahren von den Krankenkassen übernommen werden, die nicht von Vertragspsychologen durchgeführt werden. So bestehen auch hier im begründeten Einzelfall bei uns Therapiemöglichkeiten (abzuklären mit Ihrer Krankenkasse).

Selbstzahler
Sie können eine Psychotherapie auch selbst finanzieren. Dies hat den Vorteil, dass kein genehmigungspflichtiger, therapeutischer Antrag und das möglicherweise damit verbundene Genehmigungsverfahren (zur Kostenübernahme Ihrer Therapie) notwendig werden und Ihre Therapie zeitnah beginnen kann.

Honorar
Die Höhe der Honorare richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/P) und ist auch für Selbstzahler verbindlich.